Private Krankenkassen / Krankenzusatzversicherungen

Private Krankenkassen bzw. Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig ganz oder zumindest teilweise.

Gesetzliche Krankenkassen

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine bestimmte Anzahl osteopathischer Behandlungen pro Kalenderjahr zu einem großen Anteil. Voraussetzungen sind in der Regel, dass

  • die Behandlung von einem Arzt veranlasst wird (meist formlos)
  • diese qualitätsgesichert durch einen Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines der Berufsverbände der Osteopathen, z.B. dem Verband der Osteopathen Deutschland, VOD e.V., ist
  • oder er eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Einen relativ detaillierten Überblick können Sie sich auf der Homepage des VOD (Verband der Osteopathen Deutschland), www.osteopathie.de, verschaffen. Dort sind alle teilnehmenden Krankenkassen aufgelistet.

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung, Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab.